Neues & Interessantes
Über uns und die Bestattungsbranche
Immer wieder gibt es Veränderungen bei uns im Unternehmen oder interessante Neuigkeiten aus der Bestattungsbranche, die für Sie nützlich sein könnten. Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle regelmäßig über diese Veränderungen informieren und Ihnen so einen bestmöglichen Einblick in unsere Arbeit geben.
🤲 Eine vertraute Handbewegung, ein Gruß oder ein gemeinsames Tun bleiben präsent – ganz ohne Worte oder Erklärungen.
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Unterschiedliche Perspektiven, Erinnerungen und Erwartungen treffen aufeinander 👥. Strukturierte Gespräche helfen, gemeinsame Entscheidungen zu treffen, ohne jemanden zu übergehen.
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Erst mit etwas Abstand zeigt sich, welche Entscheidungen sich stimmig angefühlt haben – und welche vielleicht mehr Zeit gebraucht hätten. Rückblick gehört für viele zum Abschied dazu. 🧭📆
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Eigene Wünsche auszusprechen schafft Klarheit – nicht nur für später, sondern auch im Jetzt 📑🤝. Viele empfinden das als entlastend für sich und ihre Familie.
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Nicht alles muss sofort entschieden werden ⏳. Gespräche, Pausen und erneutes Nachdenken helfen, stimmige Lösungen zu finden, die sich richtig anfühlen.
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Doch hinter Terminen und Abläufen steckt immer ein persönlicher Moment. Raum für Gestaltung, Individualität und Gefühle darf bewusst entstehen 🌿.
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Ministerrat berät abschließend die neue Durchführungsverordnung zum Bestattungsgesetz
Die neue Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestGDVO) ist abschließend im Ministerrat beraten worden. Mit der neuen Verordnung wird die bisherige Durchführungsverordnung abgelöst und an das umfassend novellierte Bestattungsgesetz angepasst.
Wir begrüßen, dass durch die neue Durchführungsverordnung viele bisher offene Punkte des Bestattungsgesetzes nun klar geregelt sind – sowohl für Bürgerinnen und Bürger und deren Angehörige, als auch für uns als Bestattungsinstitut, für Friedhofsträger und Krematorien.
So entfällt beispielsweise die zuvor erforderliche Bestattungsgenehmigung offiziell, es gibt nun Klarheit über Ablauf und Möglichkeiten der Ascheverstreuung außerhalb von Friedhöfen, und auch die wesentlichen Inhalte einer Totenfürsorgeverfügung sind jetzt eindeutig festgelegt.
Offen bleibt jedoch nach wie vor die praktische Umsetzung von Flussbestattungen. Zwar enthält die Durchführungsverordnung einige Hinweise, doch besteht weiterhin Unklarheit darüber, welche Genehmigungen bei welchen Behörden erforderlich sind. Hier bleiben wir im Austausch mit den zuständigen Stellen, um eine praxisnahe Umsetzung sicherzustellen.
Überblick:
Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz
(in Kraft seit 27. September 2025)
Am 11. September 2025 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine umfassende Neufassung des Bestattungsgesetzes beschlossen, und das Gesetz trat Ende September bzw. Oktober 2025 in Kraft. Es ersetzt das rund 40 Jahre alte vorherige Recht und gilt nur für Personen mit letztem Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz.
⚖️ Zentrale inhaltliche Änderungen
📌 1. Wegfall des Friedhofszwangs
Das Gesetz beendet weitgehend den klassischen Friedhofszwang. Das bedeutet:
Die Totenasche verstorbener Personen muss nicht mehr ausschließlich auf einem Friedhof beigesetzt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Angehörige die Urne mit nach Hause nehmen.
Die Asche darf im eigenen Garten oder an privaten Orten verstreut werden.Bestatter
📌 2. Neue Bestattungsformen werden erlaubt
Die Neufassung eröffnet mehrere neue Optionen:
✔ Flussbestattungen – Totenasche kann in den großen Flüssen des Landes (Rhein, Mosel, Saar, Lahn) bestattet werden.
Hierzu wird die Urne samt Asche im Fluss beigesetzt. Eine Verstreuung der Asche im Fluss ist nicht möglich.
✔ Diamant- oder Erinnerungsstücke – Ein Teil der Asche darf zu Erinnerungsstücken wie Schmuck verarbeitet werden.
✔ Tuchbestattungen – Es besteht keine generelle Sargpflicht mehr. Daher sind nun auch Bestattungen im Leinentuch möglich (z. B. kulturelle oder naturnahe Formen). Zur Überfürung des Leichnams bis zur Grabstätte ist weiterhin ein Sarg vorgeschrieben.
✔ Asche im privaten Bereich – Die Asche kann z. B. im Garten verstreut werden.
👉 Diese Neuerungen sollen den Wünschen der Menschen nach individuellen Abschied-Gestaltungen entgegenkommen.
📌 3. Abschied für sogenannte Sternenkinder
Das Gesetz erweitert auch den Schutz und die Regelungen für die Bestattung von Sternenkindern (Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche sterben oder mit sehr geringem Gewicht geboren werden). Dies war zuvor nicht einheitlich geregelt und soll nun einen würdigen Abschied ermöglichen.
📌 4. Wegfall der klassischen Sargpflicht
Die bisherige Pflicht, bei Erd- bzw. Beerdigungsbestattungen immer einen Sarg zu verwenden, wird aufgehoben. Damit werden z. B. Tuch- oder andere bestattungskonforme Einbettungsmöglichkeiten gesetzlich anerkannt.
📌 5. Voraussetzungen und Anforderungen
Die verstorbene Person muss ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben, damit die neuen Regelungen gelten.
Für die neuen Bestattungsformen (z. B. Urne zu Hause) ist eine schriftliche Willensbekundung zu Lebzeiten (Totenfürsorgeerklärung / Totenfürsorgeverfügung) zwingend erforderlich.
Eine entsprechende Musterverfügung können Sie hier ausfüllen und herunterladen.
Einige Verwaltungs- und Nachweispflichten werden neu strukturiert – etwa wo Nachweise vorzulegen sind.
🧠 Hintergrund und Ziel
Die Reform hat zum Ziel, dem gesellschaftlichen Wandel und unterschiedlichen individuellen Vorstellungen von Trauer und Abschied gerecht zu werden. Gleichzeitig soll die Würde der Toten gewahrt bleiben. Dabei wurde versucht, mehr Selbstbestimmung im Bestattungsrecht zu ermöglichen als in anderen Bundesländern.
