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Was ist zu tun im Trauerfall?

Eine schwere Zeit.

Die Tage nach einem Sterbefall sind für die Angehörigen nicht nur eine Zeit der Trauer. Auch wenn es sehr schwerfällt, es muss einiges geklärt und organisiert werden. Unterlagen müssen zusammengestellt und vorgelegt, Bestattung und Trauerfeier geplant werden. Auf Wunsch nehmen wir den Angehörigen von dieser formalen Arbeit so viel wie möglich ab – damit genügend Zeit für die Trauerarbeit bleibt. 

Hier finden Sie nützliche Informationen, die Ihnen in dieser schwierigen Zeit helfen sollen. Bitte zögern Sie nicht uns bei Fragen anzusprechen.  

 

1. Arzt verständigen:
Bei einem Todesfall zu Hause, sollte der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst (116117) oder im Notfall der Notruf 112 gerufen werden. Der Arzt stellt den Totenschein aus, der für alle weiteren Schritte benötigt wird. 
Ist der Tod in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz eingetreten, wird die Verständigung eines Arztes von der jeweiligen Einrichtung übernommen. 

2. Bestattungsunternehmen kontaktieren:
Ein Bestattungsunternehmen sollte mit der Überführung der verstorbenen Person, der Organisation der Beerdigung und der Erledigung von Formalitäten beauftragt werden. Rufen Sie uns hierzu gerne an: 0261 - 97 24 130.

3. Tod beim Standesamt melden (dies übernehmen gerne wir für Sie):
Der Todesfall muss beim Standesamt des Sterbeortes gemeldet werden.
Dafür wird der Totenschein und weitere Dokumente wie Personalausweis und Geburtsurkunde benötigt.
Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus. 

4. Weitere Schritte:

Verträge kündigen:
Versicherungen, Mietverträge, Abonnements, Mitgliedschaften, etc. sollten gekündigt werden. 

Konten auflösen:
Bankkonten, Sparkonten, etc. sollten aufgelöst oder umgebucht werden. 

Finanzamt informieren:
Das Finanzamt muss über den Todesfall informiert werden, insbesondere wenn es um Erbschaftssteuer geht. 

Hinterbliebenenrente beantragen:
Witwen/Witwer können bei der Rentenversicherung eine Hinterbliebenenrente beantragen. 

Testament eröffnen:
Ist ein Testament vorhanden, muss dieses beim Nachlassgericht eröffnet werden. 

Zusätzliche Hinweise:
- Es ist ratsam, eine Checkliste zu erstellen, um den Überblick über alle zu erledigenden Aufgaben zu behalten.
   Eine entsprechende Checkliste im PDF-Format können Sie hier herunterladen:  

- Bei vielen Dingen, wie der Kündigung von Verträgen, Abmeldungen der Sozialversicherungen und Information an
   das Finanzamt helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

"Erst wenn wir den Mut haben, Trauer, Angst und Wut einmal offen zuzulassen, können wir uns auch wieder aus tiefstem Herzen freuen."
© Günter Jursch, (*1927)