Neues & Interessantes

Über uns und die Bestattungsbranche

Immer wieder gibt es Veränderungen bei uns im Unternehmen oder interessante Neuigkeiten aus der Bestattungsbranche, die für Sie nützlich sein könnten. Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle regelmäßig über diese Veränderungen informieren und Ihnen so einen bestmöglichen Einblick in unsere Arbeit geben.

Es ist kaum in Worte zu fassen. Wir sind unendlich traurig und erschüttert. Unser Mitgefühl gilt Deiner Familie und Deinen Freunden. 🖤😥
Vorsorge bedeutet Fürsorge – für sich selbst und für die Familie.

📋 Mit einer Bestattungsvorsorge entlasten Sie Ihre Angehörigen und schaffen Klarheit. Von organisatorischen Entscheidungen bis hin zu finanzieller Absicherung – wir begleiten Sie in jedem Schritt. So bleibt Raum für das Wesentliche: gemeinsame Erinnerungen.
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Die klassische Form des Abschieds – persönlich, traditionell und individuell gestaltet.

⚰ Erdbeisetzungen sind seit Jahrhunderten ein fester Bestandteil unserer Kultur. Sie bieten einen würdevollen Rahmen, bei dem Nähe, Tradition und Beständigkeit im Mittelpunkt stehen. Wir beraten Sie über Gestaltungsmöglichkeiten, damit dieser Abschied so persönlich wie möglich wird.
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Der Herbst erinnert uns daran, dass jeder Abschied einzigartig ist – so wie jedes fallende Blatt. 🍂✨

In unserer Begleitung steht immer der Mensch im Mittelpunkt, mit seiner ganz eigenen Geschichte.

🤍 So einzigartig wie jedes Blatt – so einzigartig ist jeder Abschied.
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Ob im kleinen Kreis oder mit vielen – der Abschied ist immer einzigartig.

👨‍👩 Wir schaffen einen würdevollen Rahmen, in dem Trauer, Trost und gemeinsame Erinnerungen Platz finden. So wird aus dem Abschied ein Moment des Zusammenhalts.
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Trauerkarten sind mehr als eine Mitteilung – sie bewahren Erinnerungen und schenken Trost.

🖨 Wir gestalten Drucksachen, die die Persönlichkeit des Verstorbenen widerspiegeln. Vom schlichten Layout bis zum individuellen Programmheft – jedes Stück trägt seine eigene Handschrift.
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Ministerrat berät abschließend die neue Durchführungsverordnung zum Bestattungsgesetz

Die neue Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestGDVO) ist abschließend im Ministerrat beraten worden. Mit der neuen Verordnung wird die bisherige Durchführungsverordnung abgelöst und an das umfassend novellierte Bestattungsgesetz angepasst.

Wir begrüßen, dass durch die neue Durchführungsverordnung viele bisher offene Punkte des Bestattungsgesetzes nun klar geregelt sind – sowohl für Bürgerinnen und Bürger und deren Angehörige, als auch für uns als Bestattungsinstitut, für Friedhofsträger und Krematorien.

So entfällt beispielsweise die zuvor erforderliche Bestattungsgenehmigung offiziell, es gibt nun Klarheit über Ablauf und Möglichkeiten der Ascheverstreuung außerhalb von Friedhöfen, und auch die wesentlichen Inhalte einer Totenfürsorgeverfügung sind jetzt eindeutig festgelegt.

Offen bleibt jedoch nach wie vor die praktische Umsetzung von Flussbestattungen. Zwar enthält die Durchführungsverordnung einige Hinweise, doch besteht weiterhin Unklarheit darüber, welche Genehmigungen bei welchen Behörden erforderlich sind. Hier bleiben wir im Austausch mit den zuständigen Stellen, um eine praxisnahe Umsetzung sicherzustellen.

Überblick:
Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz
(in Kraft seit 27. September 2025)

Am 11. September 2025 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine umfassende Neufassung des Bestattungsgesetzes beschlossen, und das Gesetz trat Ende September bzw. Oktober 2025 in Kraft. Es ersetzt das rund 40 Jahre alte vorherige Recht und gilt nur für Personen mit letztem Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz.

 

⚖️ Zentrale inhaltliche Änderungen
 

📌 1. Wegfall des Friedhofszwangs

Das Gesetz beendet weitgehend den klassischen Friedhofszwang. Das bedeutet:

Die Totenasche verstorbener Personen muss nicht mehr ausschließlich auf einem Friedhof beigesetzt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Angehörige die Urne mit nach Hause nehmen.

Die Asche darf im eigenen Garten oder an privaten Orten verstreut werden.Bestatter

 

📌 2. Neue Bestattungsformen werden erlaubt

Die Neufassung eröffnet mehrere neue Optionen:

✔ Flussbestattungen – Totenasche kann in den großen Flüssen des Landes (Rhein, Mosel, Saar, Lahn) bestattet werden.
    Hierzu wird die Urne samt Asche im Fluss beigesetzt. Eine Verstreuung der Asche im Fluss ist nicht möglich.
✔ Diamant- oder Erinnerungsstücke – Ein Teil der Asche darf zu Erinnerungsstücken wie Schmuck verarbeitet werden.
✔ Tuchbestattungen – Es besteht keine generelle Sargpflicht mehr. Daher sind nun auch Bestattungen im Leinentuch      möglich (z. B. kulturelle oder naturnahe Formen). Zur Überfürung des Leichnams bis zur Grabstätte ist weiterhin ein      Sarg vorgeschrieben.
✔ Asche im privaten Bereich – Die Asche kann z. B. im Garten verstreut werden.

👉 Diese Neuerungen sollen den Wünschen der Menschen nach individuellen Abschied-Gestaltungen entgegenkommen.


📌 3. Abschied für sogenannte Sternenkinder

Das Gesetz erweitert auch den Schutz und die Regelungen für die Bestattung von Sternenkindern (Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche sterben oder mit sehr geringem Gewicht geboren werden). Dies war zuvor nicht einheitlich geregelt und soll nun einen würdigen Abschied ermöglichen.


📌 4. Wegfall der klassischen Sargpflicht

Die bisherige Pflicht, bei Erd- bzw. Beerdigungsbestattungen immer einen Sarg zu verwenden, wird aufgehoben. Damit werden z. B. Tuch- oder andere bestattungskonforme Einbettungsmöglichkeiten gesetzlich anerkannt.


📌 5. Voraussetzungen und Anforderungen

Die verstorbene Person muss ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben, damit die neuen Regelungen gelten.

Für die neuen Bestattungsformen (z. B. Urne zu Hause) ist eine schriftliche Willensbekundung zu Lebzeiten (Totenfürsorgeerklärung / Totenfürsorgeverfügung) zwingend erforderlich.
Eine entsprechende Musterverfügung können Sie hier ausfüllen und herunterladen.

Einige Verwaltungs- und Nachweispflichten werden neu strukturiert – etwa wo Nachweise vorzulegen sind.


🧠 Hintergrund und Ziel

Die Reform hat zum Ziel, dem gesellschaftlichen Wandel und unterschiedlichen individuellen Vorstellungen von Trauer und Abschied gerecht zu werden. Gleichzeitig soll die Würde der Toten gewahrt bleiben. Dabei wurde versucht, mehr Selbstbestimmung im Bestattungsrecht zu ermöglichen als in anderen Bundesländern.