Neues & Interessantes

Über uns und die Bestattungsbranche

Immer wieder gibt es Veränderungen bei uns im Unternehmen oder interessante Neuigkeiten aus der Bestattungsbranche, die für Sie nützlich sein könnten. Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle regelmäßig über diese Veränderungen informieren und Ihnen so einen bestmöglichen Einblick in unsere Arbeit geben.

Am Ende dieses Jahres möchten wir Euch Zeit für Ruhe, Erinnerungen und Zuversicht wünschen. 🤍

Wir danken Euch für das entgegengebrachte Vertrauen und dafür, dass wir für Euch da sein dürfen.
Auch im Jahr 2026 begleiten wir Euch achtsam und mit Herz ✨

Euer Bestattungshaus Pohren
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#bestattungshaus #achtsamkeit #erinnerung #abschied #vertrauen #miteinander #ruhe #neuesjahr #wertschaetzung
Am Jahresende gedenken wir mit Liebe und Würde – und blicken gemeinsam hoffnungsvoll nach vorn. 🌟
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#abschied #liebe #neuanfang
Ein herzliches Dankeschön an alle Familien.

❤ 2025 durften wir viele Menschen auf ihrem Weg begleiten. Ihr Vertrauen ist für uns eine wertvolle Anerkennung und Motivation, auch künftig persönlich und nah für Sie da zu sein.
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#dankbarkeit #vertrauen #pohren #pohrenbestattungen #koblenz
Unser Ursprung liegt in einem Fuhr- und Droschkenunternehmen – aus Tradition wurde Berufung. 🐎

@bestkutschekaltenbach

Heute wie damals begleiten wir Menschen mit Würde, Respekt und Verantwortung. 🕊️
Vor ein paar Wochen durften wir nach vielen Jahren wieder eine Kutsche für die Überführung eines Verstorbenen von der Friedhofskapelle zur Grabstätte organisieren. 🌿

Diese besondere Form des Abschieds war nicht nur für die Angehörigen ein sehr bewegender Moment, sondern auch für uns als Bestatter eine außergewöhnliche und berührende Erfahrung. 🤍

Die Bestattungskutsche belebt alte Bräuche und ermöglicht einen exklusiven, würdevollen und unvergesslichen Abschied – eine Form der letzten Ehre, die früher auch zum Bürgertum gehörte. 🕯️

Unser herzlicher Dank gilt Kutschen Kaltenbach aus Ruppichteroth für die kurzfristige und unkomplizierte Unterstützung. 🙏

Mehr Informationen zu Bestattungskutschen findest Du unter:
Brautkutschen-Kaltenbach
oder: https://brautkutschen-kaltenbach.jimdoweb.com/bestattungskutschen/

#pohrenbestattungen #würdevollerabschied #traditionundwürde #bestattungskultur #letzterweg #abschiednehmen #bestatter #kutschentradition #ruppichteroth #dankbarkeit
Vor rund zwei Monaten mussten wir Abschied nehmen von unserem lieben Kollegen Niklas.
Du fehlst – als Mensch, als Freund, als Teil unseres Teams.🕯️🕊️

Wir werden Dich nie vergessen und Dir immer ein ehrendes Andenken bewahren.
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In der Adventszeit erinnern wir gemeinsam.

🌟 Besinnliche Momente, Kerzenlicht und Musik schaffen einen würdevollen Rahmen. So entsteht ein Ort, an dem Erinnerungen lebendig bleiben und Gemeinschaft Trost schenkt.
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#gedenkfeier #weihnachten #trost #pohrenbestattungen #koblenz

Ministerrat berät abschließend die neue Durchführungsverordnung zum Bestattungsgesetz

Die neue Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestGDVO) ist abschließend im Ministerrat beraten worden. Mit der neuen Verordnung wird die bisherige Durchführungsverordnung abgelöst und an das umfassend novellierte Bestattungsgesetz angepasst.

Wir begrüßen, dass durch die neue Durchführungsverordnung viele bisher offene Punkte des Bestattungsgesetzes nun klar geregelt sind – sowohl für Bürgerinnen und Bürger und deren Angehörige, als auch für uns als Bestattungsinstitut, für Friedhofsträger und Krematorien.

So entfällt beispielsweise die zuvor erforderliche Bestattungsgenehmigung offiziell, es gibt nun Klarheit über Ablauf und Möglichkeiten der Ascheverstreuung außerhalb von Friedhöfen, und auch die wesentlichen Inhalte einer Totenfürsorgeverfügung sind jetzt eindeutig festgelegt.

Offen bleibt jedoch nach wie vor die praktische Umsetzung von Flussbestattungen. Zwar enthält die Durchführungsverordnung einige Hinweise, doch besteht weiterhin Unklarheit darüber, welche Genehmigungen bei welchen Behörden erforderlich sind. Hier bleiben wir im Austausch mit den zuständigen Stellen, um eine praxisnahe Umsetzung sicherzustellen.

Überblick:
Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz
(in Kraft seit 27. September 2025)

Am 11. September 2025 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine umfassende Neufassung des Bestattungsgesetzes beschlossen, und das Gesetz trat Ende September bzw. Oktober 2025 in Kraft. Es ersetzt das rund 40 Jahre alte vorherige Recht und gilt nur für Personen mit letztem Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz.

 

⚖️ Zentrale inhaltliche Änderungen
 

📌 1. Wegfall des Friedhofszwangs

Das Gesetz beendet weitgehend den klassischen Friedhofszwang. Das bedeutet:

Die Totenasche verstorbener Personen muss nicht mehr ausschließlich auf einem Friedhof beigesetzt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Angehörige die Urne mit nach Hause nehmen.

Die Asche darf im eigenen Garten oder an privaten Orten verstreut werden.Bestatter

 

📌 2. Neue Bestattungsformen werden erlaubt

Die Neufassung eröffnet mehrere neue Optionen:

✔ Flussbestattungen – Totenasche kann in den großen Flüssen des Landes (Rhein, Mosel, Saar, Lahn) bestattet werden.
    Hierzu wird die Urne samt Asche im Fluss beigesetzt. Eine Verstreuung der Asche im Fluss ist nicht möglich.
✔ Diamant- oder Erinnerungsstücke – Ein Teil der Asche darf zu Erinnerungsstücken wie Schmuck verarbeitet werden.
✔ Tuchbestattungen – Es besteht keine generelle Sargpflicht mehr. Daher sind nun auch Bestattungen im Leinentuch      möglich (z. B. kulturelle oder naturnahe Formen). Zur Überfürung des Leichnams bis zur Grabstätte ist weiterhin ein      Sarg vorgeschrieben.
✔ Asche im privaten Bereich – Die Asche kann z. B. im Garten verstreut werden.

👉 Diese Neuerungen sollen den Wünschen der Menschen nach individuellen Abschied-Gestaltungen entgegenkommen.


📌 3. Abschied für sogenannte Sternenkinder

Das Gesetz erweitert auch den Schutz und die Regelungen für die Bestattung von Sternenkindern (Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche sterben oder mit sehr geringem Gewicht geboren werden). Dies war zuvor nicht einheitlich geregelt und soll nun einen würdigen Abschied ermöglichen.


📌 4. Wegfall der klassischen Sargpflicht

Die bisherige Pflicht, bei Erd- bzw. Beerdigungsbestattungen immer einen Sarg zu verwenden, wird aufgehoben. Damit werden z. B. Tuch- oder andere bestattungskonforme Einbettungsmöglichkeiten gesetzlich anerkannt.


📌 5. Voraussetzungen und Anforderungen

Die verstorbene Person muss ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben, damit die neuen Regelungen gelten.

Für die neuen Bestattungsformen (z. B. Urne zu Hause) ist eine schriftliche Willensbekundung zu Lebzeiten (Totenfürsorgeerklärung / Totenfürsorgeverfügung) zwingend erforderlich.
Eine entsprechende Musterverfügung können Sie hier ausfüllen und herunterladen.

Einige Verwaltungs- und Nachweispflichten werden neu strukturiert – etwa wo Nachweise vorzulegen sind.


🧠 Hintergrund und Ziel

Die Reform hat zum Ziel, dem gesellschaftlichen Wandel und unterschiedlichen individuellen Vorstellungen von Trauer und Abschied gerecht zu werden. Gleichzeitig soll die Würde der Toten gewahrt bleiben. Dabei wurde versucht, mehr Selbstbestimmung im Bestattungsrecht zu ermöglichen als in anderen Bundesländern.