Totenfürsorgeverfügung – Wünsche klar regeln
Selbstbestimmt vorsorgen und Angehörige entlasten
Was ist die Totenfürsorge?
Die Totenfürsorge ist das rechtlich und gewohnheitsrechtlich verbürgte Recht und zugleich die Pflicht, sich um den Leichnam eines Verstorbenen zu kümmern, insbesondere die Bestattung zu veranlassen und Details wie Bestattungsart und -ort zu bestimmen. Sie sichert das „postmortale Persönlichkeitsrecht“ des Verstorbenen und soll dessen Willen bestmöglich respektieren. Um Konflikte zu vermeiden, sollte der letzte Wille in einer schriftlichen Totenfürsorgeverfügung festgehalten werden, die den Berechtigten bestimmt und Details zur Bestattung regelt.
Umfang der Totenfürsorge
- Bestattung: Die Organisation und Durchführung der Bestattung ist ein zentraler Bestandteil, inklusive der Wahl der Bestattungsart (z. B. Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung; im Oktober 2025 neu hinzugekommen Fluss- und Tuchbestattung, sowie Aushändigung der Asche und Ascheteilung) und der Auswahl des Friedhofs oder der Grabart.
- Gestaltung: Dazu gehört auch die Entscheidung über Trauerfeierlichkeiten, Grabpflege, Grabmal und Grabschmuck.
- Weitere Rechte: Das Recht zur Obduktion, zur Umbettung und zur Wahrnehmung von Rechten zum Schutz der Totenruhe können ebenfalls Teil der Totenfürsorge sein.
Der Wille des Verstorbenen
Der geäußerte und mutmaßliche Wille des Verstorbenen hat bei der Totenfürsorge höchste Bedeutung. Eine schriftliche Bestattungsverfügung (Bestattungsvorsorge-Vertrag) oder die Erklärung zur Totenfürsorge ermöglichen es, diesen Willen zu dokumentieren und Rechtssicherheit zu schaffen. Für die neuen Bestattungsformen (Fluss- und Tuchbestattung, sowie Aushändigung der Asche und Ascheteilung) ist eine Erklärung zur Totenfürsorge, die vom Vorsorgenden zu Lebzeiten aufgesetzt und unterschrieben werden muss, zwingend erforderlich.
Berechtigte Personen
Der Verstorbene kann zu Lebzeiten eine Person seines Vertrauens benennen, die sich um die Totenfürsorge kümmert. Ist keine Verfügung getroffen worden, richtet sich die Totenfürsorge nach den nationalen Bestattungsgesetzen, die eine Rangfolge der verantwortlichen Angehörigen vorsehen (z. B. Ehegatte, Kinder).
Bedeutung einer Totenfürsorgeverfügung
Eine schriftliche Verfügung ist der beste Weg, um spätere Streitigkeiten unter den Angehörigen zu vermeiden. Sie legt klar fest, wie die Bestattung sein soll und wer die Verantwortung dafür trägt.
Kosten der Totenfürsorge
Die Erklärung zur Totenfürsorge ist kostenlos und kann jederzeit durch den Vorsorgenden erstellt oder geändert werden.
Kostenübernahme der Bestattung bei einem zu den Erben abweichend bestimmten Totenfürsorgeberechtigten
Die Totenfürsorge ist die Pflicht und das Recht, sich um den Leichnam eines Verstorbenen zu kümmern und die Bestattung zu veranlassen. Ist ein zu den Erben abweichender Totenfürsorgeberechtigter eingetragen, sind die Bestattungskosten trotzdem in der Regel durch die Erben zu tragen, sofern ein Erbe vorhanden ist. Die Kosten müssen sich hierzu in einem angemessenen Rahmen bewegen, hängen von der Lebensstellung des Verstorbenen und der Art der Beerdigung ab, liegen aber in der Regel bei einem Betrag, der die Kosten für eine standesgemäße, aber nicht übertrieben luxuriöse Bestattung abdeckt.
Können die Erben die Kosten nicht tragen, springt das Sozialamt ein und übernimmt die Kosten für eine einfache, schlichte Bestattung, wenn den Verpflichteten dies finanziell nicht zuzumuten ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bei einer Bestattung über das Sozialamt in der Regel nicht alle Wünsche des Verstorbenen umgesetzt werden können.
